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Für mich stellt das ein Fall von Rechtsbeugung nach § 339 Strafgesetzbuch da

https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html

Hier noch mal die Definition von kriminelle Vereinigung:

Eine kriminelle Vereinigung liegt laut Gesetz (Paragraf 129 Strafgesetzbuch) dann vor, wenn sich mindestens drei Personen für eine gewisse, längere Dauer zusammentun, um gemeinsam bestimmte Straftaten zu begehen. Der Zweck der Vereinigung muss also darauf gerichtet sein, Straftaten zu begehen. Und: Dieser Zweck darf bei der Vereinigung nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein.

=> spätestens am letzten Satz wird scheitern.

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