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Zum ersten Mal könnte eine #Schreibkraft aus einem #NS #Lager #strafrechtlich belangt werden.

#Schreibtischtätigkeit, #Schreibtischtat - Zur #Verurteilung müsse das #Gericht #nachweis​en, dass sie von den #Mord​en im #Lager #gewusst habe und ihr müsse #klar gewesen sein, dass ihre #Arbeit einen #Beitrag dazu #geleistet hat.

#Demjanjuk;
#Leistung; #Leistungsgesellschaft

#Zeit, 07.10.21, #Politik, S.9, Thila #Adam - Hat sie #Beihilfe zum #Mord geleistet?

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Als Antwort auf Sozialwelten

@@sozialwelten@ifwo.eu Wenn das so ist, könnten wir dann in 50 Jahren vielleicht auch wegen der Toten im Mittelmeer, in den Kobaltminen ... vor Gericht stehen? Nicht als Schreibtisch- sondern als Home Office-TäterInnen.

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Als Antwort auf Torsten

Da ich nicht an Entropie glaube, beantworte ich die Frage für mich eindeutig mit: Ja.
Als Antwort auf Sozialwelten

Und die Mörder:innen von #OuryJalloh, der bei lebendigem Leibe in der Polizeizelle in #Dessau verbrannt wurde, werden sich auch verantworten müssen. Eher als in 50 Jahren.