Zum Inhalt der Seite gehen




@_mrzeppy Die Gesetzeslage sieht ziemlich eindeutig aus: "Der Landeswahlvorschlag (Landesliste) darf höchstens 35 Bewerber (Landeskandidaten) beinhalten." Bewerber von Wahlkreisen müssen zwar nicht extra zustimmen, aber Automatismus gibt es keinen, außerdem wurden ja die 35 ausgeschöpft.

Bild/Foto